AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SAGO-ARTS GmbH – Ottostraße 28 – 44867 Bochum

für Geschäftskunden lt. HGB in Industrie, Handel und Handwerk 

 

Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen der zwischen SAGO-ARTS GmbH (hier Auftragnehmer) und ihrem Auftraggeber geschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Zugang widerspricht. Widersprechende bzw. anders lautende Bedingungen des Vertragspartners finden auch dann keine Anwendung, wenn die sago-arts ug haftungsbeschr. nicht widerspricht, bzw. haben von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen keine Gültigkeit.

 

1. Allgemeines

1.1 Für alle Lieferungen und Dienstleistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Verwendete Produktnamen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller und ggf. geschützt. Produktabbildungen sind teilweise beispielhafte Abbildungen und können von den bestellten/gelieferten Produkten abweichen.

1.2 Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie besonders vereinbart und durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Kaufverträge kommen erst durch schriftliche Annahme der Bestellung (Auftragsbestätigung) oder durch Annahme der Ware durch den Kunden zustande. Zur Wahrung der Schriftform genügt eine nicht unterzeichnete Email.

1.3 Diese AGB sind nur für Industrie, Handel und Gewerbe bestimmt.

1.4 Bei Bestellungen von Privatpersonen (Verbraucher) gelten die AGB II für Privatkunden nach BGB.

 

2. Lieferung und Liefervorbehalt

2.1 Angaben der Liefertermine sind außer bei Fixtermin, grundsätzlich unverbindlich. Die Lieferzeit ohne Werbeanbringung von vorrätiger Lagerware beträgt innerhalb Deutschlands bei Bestellungen ca. 2-4 Werktage. Bei Bestellungen mit Werbeanbringung beträgt die Lieferzeit je nach Artikel i.d.R. zwischen 2-6 Wochen nach Produktionsfreigabe. Bei individuell gefertigten Folienbeschriftungen und Digitaldrucken beträgt die Lieferzeit regulär 4-10 Werktage, Werbeanlagen anderer Art generell lt. Auftragsbestätigung. Auf Anfrage können bestimmte Artikel auch im Schnellservice gefertigt werden. Diese Produkte gehen 24 Stunden nach Druckfreigabe in den Versand oder die Auslieferung. Für den Schnellservice berechnen wir mindestens 18,00 Euro/netto Aufpreis auf die entspr. Rechnungsposition. Lieferungen durch den Auftragnehmer erfolgen stets unter Vorbehalt, dass er seinerseits vollständig und rechtzeitig beliefert wird und die fehlende Verfügbarkeit des Artikels nicht zu vertreten hat. Anfangstag für vereinbarte Lieferfristen ist Tag der Auftragsbestätigung.

2.2 Die Geltendmachung von Schadenersatz ist ausgeschlossen, soweit seitens des Auftragnehmers keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Sollte ein bestimmter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lieferung zu verweigern. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber über fehlende Lieferbarkeit unverzüglich.

 

3. Porto und Verpackungskosten

3.1 Lieferungen und/oder Versandkosten werden pauschal (inkl. Verpackung zu Selbstkosten) lt. Auftragsbestätigung/Rechnung, berechnet. Bei Zahlung per Nachnahme berechnen wir zzgl. der entspr. Nachnahmegebühr der beauftragten Distributoren zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 4,50 €/netto. Ausgenommen ist der Versand von Sperrgut. Dieses wird ggf. per Spedition geliefert und gesondert berechnet.

 

4. Preise/Vergütung

4.1 Sämtliche angegebene Preise und Vergütungen sind Nettobeträge zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

4.2 Bei Rechnungsbeträgen unter 45,00 EUR/netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag i.H. von 4,50 €/netto auf das Gesamtrechnungsvolumen.

4.3 Vergütungen für grafische Dienstleistungen und Programmierungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens 50% der Gesamtvergütung beträgt.

4.4. Werden Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine prozentuale Vergütung im Rahmen der Mehrfachnutzung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

 

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Bestellte Ware wird per Vorkasse, Lastschrift oder (Bonitätsprüfung obligatorisch) auf Rechnung geliefert. Wir behalten uns vor, ggf. eine Bezahlung per Vorkasse oder prozentuale Anzahlung zu verlangen. Neukunden zahlen generell die ersten Bestellungen per Vorkasse.

5.2 Auftraggeber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können nur gegen 100% Vorkasse beliefert werden.

5.3 Wählt der Auftraggeber die Zahlung auf Rechnung, so ist diese wenn nicht anders vereinbart innerhalb von 4 Werktagen mit 2% Skonto oder 8 Werktagen rein netto zu begleichen.

5.4 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, werden zusätzlich Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Jede vom Auftragnehmer gelieferte Ware/Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags ihr Eigentum und bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Verfügungen über unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware (etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Schenkung, Gebrauchsüberlassung, etc.) durch den Auftraggeber sind nicht gestattet.

6.2 Sollte der Auftraggeber eine vertragswidrige Verfügung über den Kaufgegenstand vorgenommen haben, tritt der bezahlte oder zu zahlende Rechnungsbetrag oder anderweitige erhaltene oder zu erhaltende Leistungen des Zweiterwerbers an die Stelle der Ware. Der Auftraggeber tritt bereits jetzt alle aus einer möglichen Weiterveräußerung entstehenden Forderungen an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber ist damit nicht mehr ermächtigt, diese Forderungen einzuziehen. Im Rahmen dieser Abtretung hat der Auftraggeber bei Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Zweiterwerber Mitwirkungspflicht und diesen zu veranlassen, an den Auftragnehmer direkt zu zahlen bzw. leisten zu lassen. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der entspr. Rechnungsbetragforderung) ist eine weitere Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut o.ä., vertragswidrig und somit unzulässig. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Verkaufsunterlagen des Vertragsnehmers zu überprüfen und dessen Zweiterwerber von seiner Abtretung zu informieren.

6.3 Im Falle einer Pfändung entsprechender Ware beim Auftraggeber ist der Auftragnehmer sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um unter Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers stehende Ware handelt.

6.4 Die Geltendmachung der Rechte des Auftragnehmers aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Auftraggeber nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware zum Zeitpunkt einer etwaigen Rücknahme wird lediglich auf bestehende Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber angerechnet.

 

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der sago-arts ug haftungsbeschr. weder im Original noch bei Reproduktion verwendet und/oder verändert werden. Jegliche vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Entwürfe bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Pflichten des Auftraggebers Eigentum des Auftragnehmers und dürfen vom Auftraggeber ohne ausdrückliche Genehmigung weder vervielfältigt, noch für andere Zwecke als dem vereinbarten verwendet werden. Der Auftraggeber hat Entwürfe ohne gesonderte Vereinbarung auch zu vergüten, wenn das Vertragsverhältnis im Übrigen nicht fortgesetzt wird oder möglicher Weise erst gar nicht zustande kam.

7.2. Bei Verstoß gegen Punkt 7.1. hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 500% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

7.3. Die sago-arts ug haftungsbeschr. überträgt dem Auftraggeber für den jeweiligen Verwendungszweck erforderliche Nutzungsrechte. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

7.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der sago-arts ug haftungsbeschr. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

7.5. Die sago-arts ug haftungsbeschr. hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der sago-arts ug haftungsbeschr. eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers, bei konkreter Schadenberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

8. Beanstandungen

8.1 Beanstandungen wegen unvollständiger oder falscher Lieferung oder erkennbarer Transportschäden müssen bei Erkennbarkeit unverzüglich nach Anlieferung dem Lieferanten gemeldet und dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich angezeigt werden. Bei verdeckten Schäden, Fehlmengen oder sonstigen Mängeln spätestens jedoch nach 7 Tagen. Dies gilt auch für vom Auftragnehmer an Ihre Kunden oder Weiterverarbeiter ausgelieferte Ware.

8.2 Für nachweisbar vor dem Gefahrübergang eingetretene Mängel, liegt die Wahl der Gewährleistung ob durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beim Auftragnehmer. Fehlerhafte Artikel sind auf unser Verlangen zurück zu senden.

8.3 Sollte die sago-arts ug haftungsbeschr. innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht imstande sein, nachzubessern oder Ersatz zu liefern, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

8.4 Für Deckungskäufe, die der Auftraggeber ohne unser Einverständnis, insbesondere ohne Einräumung einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung vornimmt, leisten wir keinen Ersatz.

8.5 Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.

8.6 Bei Textilbeschriftungen kann es je nach Gewebe bzw. Material bei Bestickung oder Aufbringung von Flock- oder Flexfolie ggf. zu Materialverzerrung kommen.

Dies ist kein Mangel der zur Beanstandung berechtigt

8.7 Textilien unterschiedlicher Hersteller fallen bezüglich der Größen innerhalb der EU-Norm möglicherweise unterschiedlich aus. Diese Abweichungen stellen keinen Reklamationsgrund dar.

 

9. Folienbeschriftungen und Digitaldrucke

Wir verwenden ausschließlich hochwertige Produkte. Die Oberfläche des Montagegegenstandes muss gereinigt sein. Rückstände von Wachsen, Silikonen, Ölen, Fetten und Schmutz müssen vom Auftraggeber vor Montagetermin beseitigt werden. Der Aushärtungsprozess der Folie dauert mindestens 60 Stunden, dabei darf die Temperatur des zu beklebenden Gegenstandes nicht unter +7°C und nicht über +25°C betragen. In dieser Zeit darf z.B. ein Kfz weder gewaschen, poliert oder gewachst werden. In dieser Zeit müssen die Folien vom Auftraggeber nochmals auf Festigkeit überprüft und bei Bedarf ggf. durch Andrücken befestigt werden. Die Reinigung des Objektes ist nicht im Preis enthalten und wird gesondert berechnet. Aufgrund verschiedenster Oberflächen und Lacke wird bei der Montage von Folien keine Gewährleistung oder Garantie hinsichtlich des Entfernens oder der Montage übernommen. Mängelrügen können nur unverzüglich abgegeben werden. Wir behalten uns vor, eine Reklamation zu prüfen und durch Nachbesserung, Ersatzlieferung (teilweise oder vollständig) oder durch Preisnachlass zu regulieren. Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge. Bei der Verwendung von Logos Dritter und Markenzeichen verweist der Auftragnehmer auf geltendes Markenrecht. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verwendung von (ggf. geschützten) Fremdlogos, hier trägt der Auftraggeber die Haftung. Im Falle einer markenrechtlichen/urheberrechtlichen Inanspruchnahme stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis frei. Vor der Verwendung von Magnetfolie auf Fahrzeugen sind zwingend unsere Hinweise bezüglich Säuberung + Pflege zu beachten. Magnetschilder müssen täglich (!) einmal vom Haftgrund abgehoben werden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für unsachgemäßen Einsatz.

  

10. Herstellung von Leuchtreklame

Durch unterschiedliche Tag- und Nachtwirkung sowie unterschiedliche Leuchtkraft der in Farbauswahl eingeschränkten transluzenten Folien und Plexiglasprodukte kann eine Farbvorgabe nur beschränkt eingehalten werden. Eine Abweichung stellt keinen Reklamationsgrund dar, wenn nicht zuvor vom Auftragnehmer schriftlich zugesichert.

  

11. Menge- und Materialvorbehalt

Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und, falls in der Auftragsbestätigung nicht anderslautend beschrieben, keine zugesicherten Eigenschaften. Mehr - oder Mindermengenlieferung bis zu 10 % behält sich der Auftragnehmer marktüblich vor. Unberechnete Muster bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen frei zurückzusenden.

  

12. Importartikel

Bei Importartikeln werden Liefermengen und Lieferzeiten unter dem Vorbehalt bestätigt, dass die Ware dem Auftragnehmer zur Verfügung steht, soweit er die von ihm verkehrsüblich zu erwartenden Maßnahmen dafür getroffen hat.

  

13. Datenschutz

13.1 Die für die Abwicklung eines Auftrages erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt. Für die Laufzeit des Auftrages wie auch für weitere fünf Jahre nach seiner Beendigung wird der Auftragnehmer jedwede geschäftlichen und betrieblichen Informationen, die er im Zusammenhang mit der Vorbereitung, dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages erhalten hat, vertraulich behandeln, sie nicht Dritten zugänglich machen oder diesen offen legen. sago-arts ug haftungsbeschr. verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, des Teledienstedatenschutzgesetzes sowie der übrigen anzuwendenden datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie zukünftige europaweite Datenschutzgesetze, insbesondere hinsichtlich der strikten Wahrung des Datengeheimnisses zu beachten.

13.2 Sofern Sie nicht per Vorkasse oder Nachnahme bezahlen, erfolgt zur Wahrung unserer Interessen zwecks Bonitätsprüfung ggf. eine Weitergabe der erforderlichen Daten an die uns verbundene Auskunftei. Schutzwürdige Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

  

14. Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens, unterliegen der Vertrag sowie diese AGBs dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten gilt der Sitz der Niederlassung des Auftragnehmers - AG Bochum als vereinbart.

  

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für evtl. Regelungslücken.

  

16. Sonstige Bestimmungen

Erklärungen jedweder Art, betreffend das Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, bedürfen – vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung - zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Schriftform ist insbesondere für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses erforderlich. Die Wirksamkeit mündlicher Abreden erfordert in jedem Fall eine unverzügliche schriftliche Bestätigung. Bleibt diese aus, gilt die mündliche Abrede als nicht getroffen.

  

17. Vertragstextspeicherung

Der Vertragstext wird gespeichert und geht Ihnen mit der Auftragsbestätigung zu. Sie können die allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit auf unserer Homepage einsehen und speichern. Die Verwendung unserer AGB zu eigenem Zweck erfordert die schriftliche Zustimmung der sago-arts ug haftungsbeschr..

 

 © SAGO-ARTS GmbH, Bochum, 2020  -  Amtsgericht Bochum, HR B 14507